Deutschland ist unternehmerfeindlich: Betriebsaufspaltung bei GmbH in der eigenen Immobilie

Betriebsaufspaltung GmbH

Spätestens seit Corona wissen wir, dass weitaus mehr Geschäfte auf dem Homeoffice heraus möglich sind, als viele zuvor dachten. Zahlreiche Selbstständige und Unternehmer waren über Jahre hinweg der Meinung, dass es nicht möglich sei, die eigenen Mitarbeiter aus dem Homeoffice heraus arbeiten zu lassen. Als es teilweise während Corona keine anderen Möglichkeiten gab, stellte sich heraus, dass weitaus mehr Tätigkeiten aus dem Homeoffice heraus ausgeführt werden können, also so manch einer glaubte. Selbst Mitarbeiter von Behörden und Verwaltungen haben in dieser besonderen Zeit mitunter einen Großteil der Arbeit von Zuhause aus erledigt. Aber wehe dem, es soll ein Büro einer GmbH aufgelöst werden, weil sich herausgestellt hat, dass die Büroräume überflüssig geworden sind und der Geschäftsführer der GmbH überlegt von Zuhause, aus seiner eigenen Immobilie die Firma zu leiten.

Betrieb einer GmbH aus der eigenen Immobilie heraus führt zu steuerlichen Problemen

Nehmen wir nun einmal ein nicht ganz unwahrscheinliches Szenario an:

Der Geschäftsführer der GmbH, der auch gleichzeitig Gesellschafter mit mehr als 50 % ist, kam im Rahmen von Corona zu der Erkenntnis, dass die Büroräume eigentlich überflüssig sind, weil die Mitarbeiter die Aufgaben auch von Zuhause aus erledigen können. Den Mitarbeitern gefällt es auch, dass sie nicht mehr ins Auto steigen müssen, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen. Zudem sieht der Geschäftsführer der GmbH gleichzeitig noch eine Kostenersparnis, da die Kosten für die Büroräume wegfallen und entschließt sich, die GmbH auf seine private Anschrift umzumelden, an der er eine selbstgenutzte Wohnimmobilie besitzt.

So wird hierdurch eine Betriebsaufspaltung ausgelöst, was im Nachgang zu mehreren steuerlichen Nachteilen für den Gesellschafter der GmbH führt.

“Briefkastenadresse” ist ebenfalls nicht zulässig

Wer jetzt glaubt, der Betriebsaufspaltung entgehen zu können, indem er einfach eine Briefkastenadresse anmeldet, um die “Bürokosten”, die ja eigentlich nicht erforderlich sind, so gering wie möglich zu halten, hat das nächste Problem. Denn maßgeblich ist nicht, ob es irgendwo eine angemietete Adresse gibt, sondern an welchem Ort die geschäftlichen Entscheidungen getroffen und die notwendigen Tätigkeiten ausgeübt werden.

Somit ist es in Deutschland nicht möglich, die GmbH aus der eigenen Wohnimmobilie heraus zu betreiben, wenn man steuerliche Nachteile vermeiden möchte.

Fazit:

Jeder darf sich an dieser Stelle selbst ein Bild davon machen und sich überlegen, ob er dies als sinnvoll und gerechtfertigt ansieht, oder diese irrsinnige Regelung ebenfalls als vollkommen bescheuert betrachtet. Aus meiner Sicht zeigt dies wieder einmal ganz deutlich, wie weltfremd Vorschriften und Regelungen in Deutschland sein können. Mitunter werden Selbstständige davon abgehalten, den nächsten Schritt zu gehen und mehr zur Wirtschaftsleistung beizutragen. Deutschland zeigt der ganzen Welt, wie man es nicht macht.

Das war ein kurzer Artikel aus der Reihe: Deutschland ist unternehmerfeindlich. Es werden weitere Artikel folgen, die aufzeigen, wie unternehmerfeindlich Deutschland ist.