Braucht es Änderungen bei der Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer zählt für einige Gemeinden zu den wichtigsten Einnahmequellen, doch das trifft schon lange nicht mehr auf sämtliche Gemeinden zu. Für Unternehmer hingegen stellt die Gewerbesteuer ein ziemliches Ärgernis dar, insbesondere wenn es sich bei der Firma um eine Kapitalgesellschaft handelt. Für Einzelunternehmer hingegen spielt die Gewerbesteuer eine deutlich untergeordnetere Rolle, was einerseits mit dem Gewerbesteuerfreibetrag zusammenhängt, als auch damit, dass zumindest der größte Teil der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird und es somit keine großartige Mehrbelastung für den Einzelunternehmer gibt. Dies unter der Voraussetzung, dass der Hebesatz von 380 in der Gemeinde, in der das Gewerbe angemeldet ist, nicht überschritten wird. Wer hingegen eine Kapitalgesellschaft betreibt, der tut gut daran, auch einen Blick auf die Gewerbesteuerhebesätze zu richten, denn sich gerade mittelfristig richtig auszahlen. In Deutschland betragen die Hebesätze für die Gewerbesteuer zwischen 200 % und 900 %, wobei der Durchschnitt in Deutschland im Jahr 2019 bei 436 % lag.

Macht die Gewerbesteuer so einen großen Unterschied?

Ja, der Unterschied ist gewaltig, insbesondere, wenn man es bei Kapitalgesellschaften mittelfristig oder langfristig betrachtet. Dazu stelle ich jetzt eine bewusst stark vereinfachte Rechnung am Beispiel einer Kapitalgesellschaft auf, die einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro erzielt.

Höhe Hebesatz 200 % 300 % 380 % 400 % 436 % 900 %
Gewerbeertrag vor Steuern 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 €
Körperschaftssteuer (15 %) 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 €
Gewerbesteuermesszahl (3,5 %) 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 €
Hebesatz der Gemeinde 200 % 300 % 380 % 400 % 436 % 900 %
Gewerbesteuer (Messzahl * Hebesatz) 7.000 € 10.500 € 13.300 € 14.000 € 15.260 € 31.500 €
Steuerbelastung gesamt in % 15 % KSt + Gewerbesteuer 22,5 % 25,5 % 28,3 % 29,0 % 30,26 % 46,5 %
Steuerbelastung gesamt in € 22.500 € 25.500 € 28.300 € 29.000 € 30.260 € 46.500 €
Gewinn nach Steuern 77.500 € 74.500 € 71.700 € 71.000 € 69.740 € 53.500 €

Wie man an der Beispielrechnung gut erkennen kann, macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Gewerbesteuerhebesatz bei 200 % oder bei 400 % liegt. Bei einem Ertrag von 100.000 Euro beträgt die Differenz der Gewerbesteuer 6.500 Euro. Rechnet man die auf 10 Jahre hoch, so liegen wir bei einer Differenz von 65.000 Euro. Allerdings haben wir bisher eine ganz entscheidende Komponente bisher noch nicht berücksichtigt. Den Effekt von Zins und Zinseszins. Denn der Unternehmer, der sich von mir beraten lässt, wird selbstverständlich mit dem Geld arbeiten. Da wir hier über Unternehmer sprechen, müssen wir auch eine ganz andere Rendite als Ausgangsbasis nehmen, als bei Privatpersonen. Gehen wir hier von einer jährlichen Rendite von mindestens 10 % aus, eher 15 % bis 20 % p.a. (wer mich kennt, der weiß, dass ich über Rendite, die unter 1 % pro Monat liegt, nur müde lächeln kann), dann wird es langsam interessanter. Betrachten wir die in Kombination nun über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren, so fängt es an, wirklich Spaß zu machen.

Sollten die Gewerbesteuer-Hebesätze gesenkt werden?

Aus meiner Sicht sollten zumindest viele Gemeinden einmal darüber nachdenken, ob die Höhe des Hebesatzes gerechtfertigt ist, den sie aufrufen. Das ist nämlich aus meiner Sicht nicht der Fall. Aus Sicht des Unternehmers stellt sich natürlich immer die Frage, was die Gemeinde dem Unternehmer zu bieten hat. Wie attraktiv die Region für das Business-Modell des Unternehmers zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist und wie sich das in den nächsten Jahren entwickelt. Diese Frage ist umso wichtiger, wenn der Unternehmer es in Erwägung zieht, ein Objekt zu erwerben, statt es zu mieten. Mit welcher Rechtfertigung verlangen zum Beispiel Gemeinden in der tiefsten Eifel, der Moselregion oder im Hunsrück Hebesätze von 400 %? Gemeinden, die den Unternehmen nicht wirklich viel zu bieten haben und die von der gesamten Infrastruktur her eher unterer Durchschnitt sind. Also Gemeinden, in denen sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen. Fakt ist: Wir brauchen in Deutschland dringend eine Steuerentlastung, um in den nächsten Jahren gegenüber dem Ausland wettbewerbsfähig bleiben / (wieder werden) zu können. Denn davon hängen zahlreiche Arbeitsplätze in Deutschland ab.

Wichtige Fragen im Rahmen der Gewerbesteuer-Hebesätze aus Sicht des Unternehmers

Bevor man eine Entscheidung trifft, wo man die Kapitalgesellschaft ansiedelt, sollte man sich einige Fragen stellen und dann selbst bewerten, ob man den Gewerbesteuer-Hebesatz als gerechtfertigt empfindet. Einige dieser Fragen könnten zum Beispiel sein: Ist die

  • Region repräsentativ?
  • Ist ein Glasfaseranschluss vorhanden?
  • Wie gut sind die Mobilfunknetze ausgebaut?
  • Wie gut ist die Autobahnanbindung?
  • Wie gut ist die Bahnanbindung?
  • Gibt es eine Uni / Fachhochschule in der Nähe?
  • Sind andere große Firmen in der näheren Umgebung angesiedelt?
  • Sind potenzielle Kunden in der Nähe angesiedelt?
  • Wie gut ist die gesamte Infrastruktur?
  • Gibt es Kundenparkplätze vor der Tür?
  • Wie hoch ist die Kaufkraft in der näheren Umgebung?

Gemeinden sollten im eigenen Interesse über eine Senkung der Hebesätze nachdenken

Schnelles Geld ist in der Regel in den seltensten Fällen gutes Geld. Dem sollten sich auch die Gemeinden bewusst sein und lieber dazu übergehen langfristig zu denken. Die Menschen sind heute durch Internet & Co in vielen Punkten aufgeklärter, als sie es früher waren. Während gerade auch kleinere Unternehmer sind in der Vergangenheit oft mit solchen Themen nicht befasst haben, sie es heute anders aus. Die Bereitschaft das Unternehmen in einer anderen Gemeinde anzusiedeln ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Gemeinden sollten sich vielmehr damit befassen, was sie tun können, um für Unternehmen attraktiv zu werden, damit diese dann auch neue Arbeitsplätze in der Region schaffen, was wiederum die Attraktivität der Region stärkt. Ja, die Gewerbesteuer ist für viele Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle, aber längst nicht mehr für jede. Insbesondere in ländlicheren Regionen spülen häufig einzelne Windräder oder gar Windparks sehr viel Geld in die Kassen der Gemeinden. Gerade diese Gemeinden sollten sich dann einmal die Frage stellen, ob derart hohe Gewerbesteuerhebesätze noch zeitgemäß sind und gleichzeitig bedenken, dass es womöglich auch eine Zeit nach den Windrädern geben wird, in der man sich spätestens dann vielleicht über entsprechende Gewerbesteuereinnahmen freuen wird. Doch genau das wird nur der Fall sein, wenn man heute schon Anreize schafft, die es für Unternehmen interessant machen, sich dort anzusiedeln.

Windpark einer Gemeinde
Kleiner Windpark einer Gemeinde, der für hohe Einnahmen sorgt.

An Möglichkeiten mangelt es jedenfalls nicht

Legale Gestaltungsmöglichkeiten gibt es jedenfalls sehr viele und wer Unternehmer schlecht behandelt, oder den Hals nicht voll bekommt, muss damit rechnen, dass die immer mündiger werdenden Unternehmer irgendwann die Nase gestrichen voll haben und der Gemeinde den Rücken zudrehen.